Data Act: Informationen zum Anbieterwechsel und Datenexport
Stand: 5. Juni 2026 | Diese Seite enthält die Informationen nach Art. 26 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Die vertraglichen Regelungen finden Sie im Data-Act-Addendum.
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Exportverfahren
Den Export Ihrer Daten oder den Wechsel zu einem anderen Anbieter beantragen Sie in Textform an mail@syntwin.ai. Es gelten die Fristen des Data-Act-Addendums (Einleitung: höchstens 2 Monate; Übergangszeitraum: höchstens 30 Kalendertage; Abrufzeitraum: 3 Monate). Wir unterstützen Sie und von Ihnen autorisierte Dritte beim gesamten Prozess.
Datenkategorien und Formate
| Kategorie | Format |
|---|---|
| Nutzerinhalte (Dokumente, Wissensquellen) | Ursprungsformat (z. B. PDF, DOCX) |
| Quellaufnahmen abgebildeter Personen | Ursprungs-/gängige Medienformate (z. B. MP4, WAV) |
| Counterpart-Konfigurationen (Profile, Deployments, Wissens- und Stilregeln) | JSON |
| Gesprächstranskripte, Zusammenfassungen, Auswertungen | JSON / CSV |
| Profile und Kontaktdaten der Kommunikationspartner | CSV / JSON |
| Verbrauchs- und Abrechnungsübersichten | CSV |
Nicht exportierbar sind die bei Drittanbietern erzeugten synthetischen Stimm- und Videomodelle (Replicas), da sie proprietäre Technologie der jeweiligen Drittanbieter verkörpern. An ihrer Stelle erhalten Sie die Quellaufnahmen, mit denen ein Counterpart bei einem anderen Anbieter neu erstellt werden kann.
Entgelte
Für den Wechselprozess und den Datenexport fallen keine Entgelte an.
IKT-Infrastruktur und Drittlandzugriff (Art. 28 Data Act)
Die Verarbeitung erfolgt auf Cloud-Infrastruktur in der Europäischen Union und den USA. Die eingesetzten Dienstleister, ihre Standorte und die jeweiligen Transfergarantien (EU-Standardvertragsklauseln, ergänzend EU-US Data Privacy Framework bei zertifizierten Anbietern) sind im Anhang “Unterauftragsverarbeiter” des Auftragsverarbeitungsvertrags dokumentiert.
Maßnahmen gegen rechtswidrigen staatlichen Zugriff aus Drittländern: Verschlüsselung der Daten bei Übertragung und Speicherung, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte nach dem Stand der Technik sowie die Verpflichtung, Behördenanfragen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, rechtswidrige Anfragen mit zumutbaren Mitteln anzufechten und betroffene Kunden zu informieren, soweit rechtlich zulässig.
Kontakt
SynTwin GmbH, Hechtseestr. 62, 81671 München, mail@syntwin.ai